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BVerwG, 15.02.2006 - 7 B 8.06 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Herausgabe des hälftigen Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks; Anordnung der staatlichen Verwaltung jüdischen Vermögens; Voraussetzungen für einen Vermögensverlust auf andere Weise; Unbrauchbarkeit von Entscheidungsgründen zur Rechtfertigung des Urteilstenors; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermögensverlust auf andere Weise; staatliche Verwaltung jüdischen Vermögens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.10.2005 - 29 A 236.00
- BVerwG, 15.02.2006 - 7 B 8.06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise
Auszug aus BVerwG, 15.02.2006 - 7 B 8.06
Das Verwaltungsgericht geht insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, nach der die Anordnung der staatlichen Verwaltung jüdischen Vermögens auf Grund dieser Verordnung nicht als ein Vermögensverlust auf andere Weise im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG anzusehen ist (Urteil vom 2. Dezember 1999 BVerwG 7 C 46.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5).
- BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08
Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution; …
Vorläufige Sicherungsmaßnahmen und bloße zeitweilige Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen genügen hingegen nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschlüsse vom 15. Februar 2006 - BVerwG 7 B 8.06 - ZOV 2006, 182 …und vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 44 Rn. 7). - BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07 Auch wenn die Anordnung jüdische Vermögenswerte betraf, führte sie zu einem Vermögensverlust auf andere Weise i.S.d. § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG nur, wenn der staatliche Verwalter über das Vermögen verfügte oder wenn gegen den Eigentümer unabhängig von der Feindvermögensverwaltung andere, auf eine Vernichtung seines Eigentums gerichtete Verfolgungsmaßnahmen getroffen wurden (Beschluss vom 15. Februar 2006 BVerwG 7 B 8.06 ZOV 2006, 182 ).